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In einigen Gebäuden ist die flexible Nutzbarkeit für ältere Menschen und Rollstuhlfahrer nicht gegeben. Der nachträgliche Einbau eines Aufzugs erweitert die Möglichkeiten der Nutzbarkeit des Gebäudes enorm. Mit der europäischen Norm DIN EN 81-70 wird der Zugang von Aufzügen für Personen mit Behinderungen umfassend geregelt.  Die Mobilität der Menschen steht im Vordergrund. So werden Neubauten und der nachträgliche Einbau von Aufzugsanlagen nach umfassenden Gesichtspunkten geplant und bieten allen Menschen größtmöglichen Komfort.